Büro-Unterhaltsreinigung: Vertrag richtig regeln

Redaktion putzfirmen.at · Stand

Ein guter Vertrag zur Büro-Unterhaltsreinigung enthält ein detailliertes Leistungsverzeichnis, feste Intervalle, klare Kündigungsregeln und ein Verfahren zur Qualitätskontrolle. Je genauer diese Punkte schriftlich festgehalten sind, desto weniger Diskussionen gibt es im laufenden Betrieb.

Das Leistungsverzeichnis als Herzstück

Das Leistungsverzeichnis beschreibt, was wie oft und womit gereinigt wird. Typische Positionen sind Böden, Schreibtische, Sanitärräume, Teeküche, Müllentsorgung, Glasflächen und Eingangsbereich. Ohne diese Liste wird jede Reklamation zur Auslegungssache. Eine Vorlage erstellen Sie mit unserem Leistungsverzeichnis-Tool.

  • Räume und Flächen mit Größenangabe
  • Tätigkeiten je Raum und Reinigungsintervall
  • Einsatzzeiten (z. B. vor Arbeitsbeginn oder abends)
  • Material und Geräte: wer stellt Verbrauchsmaterial wie Seife und Papier?

Intervalle sinnvoll festlegen

Nicht jede Fläche braucht täglich Pflege. Sanitärräume und Teeküchen werden meist häufig gereinigt, Büros oft mehrmals pro Woche, Glasflächen oder Polstermöbel in größeren Abständen. Ein gestaffelter Plan ist oft wirtschaftlicher als einheitliche Täglichkeit. Sonderleistungen wie Grundreinigung oder Fensterreinigung gehören separat und mit eigenem Preis in den Vertrag.

Preis und Abrechnung

Üblich sind Monatspauschalen oder Stundenverrechnung. Der Kollektivvertrag-Mindestlohn der Gebäudereinigung liegt ab 1.1.2026 laut WKO-Lohnordnung bei 12,37–15,12 € brutto pro Stunde; das macht deutlich, dass sehr niedrige Angebote kritisch zu prüfen sind. Orientierung, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr – verlässlich sind nur schriftliche Angebote. Klären Sie, wie Mehr- und Minderleistungen abgerechnet werden und ob eine Indexanpassung vorgesehen ist.

Laufzeit und Kündigung

Achten Sie auf Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln. Eine Probephase mit kürzerer Frist erleichtert den Einstieg. Vereinbaren Sie, was bei wiederholten Mängeln gilt, etwa eine Abmahnung mit Nachbesserungsfrist. Bei rechtlichen Detailfragen lassen Sie den Vertrag im Zweifel rechtlich prüfen.

Qualitätskontrolle

  1. Bestimmen Sie eine Ansprechperson auf beiden Seiten.
  2. Vereinbaren Sie regelmäßige Kontrollgänge mit kurzer Checkliste.
  3. Legen Sie fest, wie Mängel gemeldet und wie schnell sie behoben werden.
  4. Prüfen Sie Nachweise wie Versicherung und Gewerbeberechtigung.

Mehr zum Angebot unter Büroreinigung. Wenn Sie größere Aufträge vergleichen möchten, hilft unser Bereich Ausschreibungen.

Praxistipps für den Start

Gehen Sie vor Vertragsbeginn gemeinsam mit dem Anbieter durch die Räume und halten Sie Besonderheiten fest, etwa empfindliche Böden, sensible Arbeitsplätze oder Sicherheitsbereiche. Klären Sie Zutritt, Schlüsselübergabe und Alarmanlage schriftlich. Informieren Sie Ihr Team, wer Ansprechperson ist und wohin Rückmeldungen gehen. Nach den ersten Wochen lohnt sich ein kurzes Feedbackgespräch, um das Leistungsverzeichnis nachzuschärfen. So wächst der Vertrag mit den tatsächlichen Anforderungen und bleibt für beide Seiten fair. Halten Sie Änderungen immer schriftlich fest, auch wenn sie nur Kleinigkeiten betreffen.

Häufige Fragen

Was gehört mindestens in den Vertrag?

Leistungsverzeichnis, Intervalle, Preis, Laufzeit, Kündigung, Haftung und Versicherungsnachweis.

Wer stellt Verbrauchsmaterial?

Das ist Verhandlungssache. Halten Sie schriftlich fest, ob Seife, Papier und Müllsäcke inkludiert sind.

Wie reagiere ich auf schlechte Leistung?

Dokumentieren Sie den Mangel mit Foto und Datum, melden Sie ihn schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.

Ist eine Probephase sinnvoll?

Ja, sie senkt das Risiko für beide Seiten und zeigt, ob die Zusammenarbeit funktioniert.

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Betreiber & Transparenz

Kostenlos Angebote anfordern