Stiegenhausreinigung ausschreiben: Leitfaden

Redaktion putzfirmen.at · Stand

Wer die Stiegenhausreinigung ausschreibt, erhält vergleichbare Angebote nur dann, wenn alle Anbieter dieselbe Leistungsbeschreibung, dieselben Intervalle und dasselbe Preismodell zugrunde legen. Eine klare Ausschreibung spart Rückfragen und schützt vor Überraschungen bei der Abrechnung.

Was in die Ausschreibung gehört

  • Objektdaten: Anzahl der Stiegen und Geschosse, Flächen, Lift ja/nein, Bodenbeläge.
  • Leistungsumfang: Kehren, Wischen, Geländer, Handläufe, Briefkästen, Eingangstüren, Glasflächen, Kellerabgänge, Mülleimer.
  • Intervalle: Wöchentlich, 14-tägig oder nach Bedarf – getrennt für Standardreinigung und Sonderleistungen.
  • Zugang: Schlüsselregelung, Zeitfenster, Hinweise auf Hunde, Baustellen oder Besonderheiten.
  • Nachweise: Gewerbeberechtigung, Haftpflichtversicherung, Referenzen.

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Preismodelle im Überblick

  1. Pauschalpreis pro Reinigung: Einfach zu vergleichen, wenn der Leistungsumfang eindeutig ist.
  2. Monatspauschale: Planbar für die Betriebskostenabrechnung.
  3. Stundenverrechnung: Flexibel, aber schwerer zu kontrollieren; eine Obergrenze oder Zeitnachweise sind sinnvoll.

Als Rahmen: Der Kollektivvertrag-Mindestlohn der Gebäudereinigung liegt ab 1.1.2026 laut WKO-Lohnordnung bei 12,37–15,12 € brutto pro Stunde. Dazu kommen Lohnnebenkosten, Material und Verwaltung; ein Stundenansatz nahe am Brutto-Mindestlohn lässt sich daher kaum kostendeckend kalkulieren. Preisangaben in Angeboten sind Orientierung, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Angebote vergleichbar machen

Verwenden Sie ein einheitliches Preisblatt, in das alle Anbieter ihre Preise eintragen: Preis pro Einsatz, Preis pro Jahr, Sonderleistungen wie Grundreinigung, Zuschläge und Preisgleitklauseln. Fordern Sie die gleichen Nachweise ein und legen Sie eine Frist fest. Bewerten Sie nicht nur den Preis, sondern auch Referenzen, Erreichbarkeit und Qualitätssicherung.

Auswahl und Vertrag

Ein Vor-Ort-Termin klärt viele Details. Vereinbaren Sie Kontrollgänge, ein Meldeverfahren für Mängel und Kündigungsfristen. Bei Vergaben mit rechtlichen Besonderheiten, etwa für Eigentümergemeinschaften, lassen Sie die Vorgangsweise im Zweifel rechtlich prüfen.

Mehr zum Thema unter Stiegenhausreinigung. Aufträge dieser Art können Sie auch über Ausschreibungen einholen.

Typische Fehler vermeiden

Häufig fehlen in Ausschreibungen Angaben zu Stiegenanzahl, Kellerbereichen oder Außenflächen, sodass Angebote nicht vergleichbar sind. Ebenso problematisch sind unklare Intervalle und fehlende Regelungen für Winterdienst-Schnittstellen oder Sonderreinigungen nach Handwerkerarbeiten. Setzen Sie eine realistische Angebotsfrist, beantworten Sie Rückfragen allen Bietern gleich und dokumentieren Sie die Entscheidung nachvollziehbar. So bleibt das Verfahren für Eigentümer und Bewohner transparent, und der spätere Vertrag lässt sich leichter kontrollieren und bei Bedarf anpassen.

Kontrolle im laufenden Betrieb

Vereinbaren Sie stichprobenartige Begehungen, etwa monatlich, und halten Sie Mängel mit Foto und Datum fest. Eine zentrale Meldestelle, zum Beispiel per E-Mail oder Hausbetreuer, verhindert Doppelmeldungen. Je klarer die Abläufe, desto schneller werden Mängel behoben. Ein gemeinsames Protokoll nach jeder Begehung schafft zusätzlich Nachvollziehbarkeit gegenüber der Eigentümergemeinschaft.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Drei bis fünf vergleichbare Angebote sind meist ausreichend, um Preis und Leistung einzuschätzen.

Wie oft sollte ein Stiegenhaus gereinigt werden?

Je nach Nutzung wöchentlich oder 14-tägig; stark frequentierte Häuser benötigen oft kürzere Abstände.

Was ist bei der Betriebskostenabrechnung zu beachten?

Eine klare Rechnung mit Leistungszeitraum erleichtert die Zuordnung. Rechtliche Details prüfen Sie im Zweifel gesondert.

Wie erkenne ich unrealistisch günstige Angebote?

Fragen Sie nach, wie kalkuliert wurde, und prüfen Sie, ob Lohn, Lohnnebenkosten und Verwaltung plausibel enthalten sind.

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